KIRCHENEINTRITT

Sie möchten Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Hückeswagen werden? Wir freuen uns sehr, Ihnen eine geistliche Heimat bieten zu dürfen! Nehmen Sie einfach Kontakt mit einem unserer Pfarrer auf, er wird Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

Ich bin aktuell in keiner Kirche Mitglied, war aber schon einmal Mitglied einer christlichen Gemeinde.
Muss ich mich erneut taufen lassen?

Die christliche Taufe ist einmalig und daher immer gültig. Alle Kirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) erkennen die Taufe untereinander gegenseitig an. Daher müssen Sie nicht erneut getauft werden, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten. In der Regel werden Sie nach einem Gespräch mit einem unserer Pfarrer offiziell in unsere Gemeinde aufgenommen.

Ich möchte aus einer anderen Kirche übertreten.
Auch in diesem Fall ist Ihre Taufe gültig. Sie sollten die Entscheidung, Ihre bisherige Kirche zu verlassen, nach gründlicher Überlegung treffen und ggf. auch ein vertrauensvolles Gespräch mit Ihrem Pfarrer führen. Beim zuständigen Amtsgericht müssen Sie zunächst den Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche erklären. Danach führen Sie ein Aufnahmegespräch mit einem Pfarrer unserer Gemeinde, in dem alle wichtigen Aspekte bzgl. Ihres Eintritts besprochen werden. Sind Sie z. B. in der katholischen Kirche gefirmt, so kann dies der Konfirmation gleichgestellt werden und Sie erhalten alle zugehörigen Rechte.

Ich war noch nie Mitglied einer Kirche und möchte eintreten.
Sie können nur durch die Taufe Mitglied der Kirche werden. Weil die Taufe bestimmte Rechte beinhaltet, geht ihr ein längerer Prozess voraus. Der Weg zur Taufe ist so individuell wie Sie als Person es sind – wenden Sie sich daher gerne an einen unserer Pfarrer, um das weitere Vorgehen (z. B. die potenzielle Teilnahme an einem Glaubenskurs) und alle Einzelheiten bzgl. Ihres Eintritts zu besprechen.