BEERDIGUNGEN

Sich von einem geliebten Menschen endgültig verabschieden zu müssen, fällt nicht leicht. Ihn in der Hoffnung auf die Auferstehung in die Hände Gottes zurückzugeben, darf uns als Christen Trost sein. In dieser schwierigen Zeit möchten wir Ihnen gerne Begleiter sein.

Pfarrer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie können sich also darauf verlassen, dass alles, was Sie mit Ihrem Pfarrer besprechen, vertraulich bleibt.

Ein Angehöriger liegt im Sterben oder ist verstorben.
Was müssen wir jetzt beachten und wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Gerne können Sie sich mit dem Wunsch nach Sterbebegleitung (z. B. Aussegnung, Feier des Hausabendmahls) an Ihren Pfarrer wenden. Im Todesfall nimmt in der Regel der Bestatter für Sie den Erstkontakt mit dem Pfarrer auf. Sie können sich aber selbstverständlich auch gerne selber melden.

Was ist eine Aussegnung?
Bei einer Aussegnung kommt der Pfarrer an den Sterbeort (Klinik, Altenheim oder Zuhause), und hält dort eine kleine Andacht und Sterbesegen.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
In der Regel nicht. Religionsfreiheit gilt auch über den Tod hinaus – es sei denn, der Verstorbene hat zu Lebzeiten gegenüber einem Pfarrer oder Presbyter explizit den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung geäußert.

Können totgeborene Babys bestattet werden?
Ja, in Nordrhein-Westfalen besteht für Tot- und Fehlgeburten ein Bestattungsrecht.